Besucherordnung

Auszug aus der Besucherordnung:

Artikel 2 – ORGANISATION DER BESICHTIGUNGEN

  1. Die Kasse des Denkmalkomplexes ist an Besuchstagen von 8:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.
  2. Die Zeiten einzelner Besichtigungen, Betriebszeiten einzelner Kassen und aktuelle Informationen über die Besichtigungstouren bekommen Sie an der Kasse oder sie stehen auf der Webseite unter: www.zamek-valtice.cz zur Verfügung.
  3. Es gibt Besichtigungstouren, die ohne eine Führung zugänglich sind und Besichtigungstouren, die nur mit einer Führung zugänglich sind.
  4. Das Intervall zwischen einzelnen Besichtigungen bestimmt die Verwaltung des Denkmalkomplexes. Die Besucherkapazität der einzelnen Rundgänge und des gesamten Denkmalkomplexes ist durch die Betriebsbedingungen und durch die Anforderungen an die Sicherheit der Besucher begrenzt.
  5. Die geführten Besichtigungen finden in Gruppen ab mindestens 5 Personen statt, dies schließt auch Personen mit freiem Eintritt ein. Eine Gruppe von weniger als 3 Besuchern wartet auf den Beginn der nächsten Besichtigung, die  auch ohne Rücksicht auf die Anzahl der Interessierten stattfindet. Ausnahmen kann nur der Leiter der Denkmalkomplexverwaltung genehmigen. Die letzte Besichtigung am Tag findet auch ohne Rücksicht auf die Anzahl von Besuchern statt.
  6. Für größere organisierte Gruppen oder auch für Einzelpersonen kann eine Besichtigung reserviert werden. Der genaue Tag und Uhrzeit der Besichtigung ist vorher schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder durch das elektronische Buchungssystem mit der Denkmalkomplexverwaltung abzustimmen. Wenn sich die im Voraus bestellte Gruppe oder die Einzelperson nicht  15 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Besichtigung an der Kasse nicht meldet, wird die vereinbarte Reservierung der Besichtigung storniert. Die Verwaltung des Denkmalkomplexes behält sich das Recht vor, eine vorher reservierte Gruppe mit weiteren Personen bis zur maximalen Kapazität der Besichtigung zu ergänzen.

Artikel 3 – EINTRITTSGELD

  1. Für die Besichtigung der gebührenpflichtigen Besucherrundgänge wird das Eintrittsgeld im Voraus  bezahlt. Das Eintrittsgeld und die gewährten Ermäßigungen werden durch die Preisbemessung für das jeweilige Jahr festgelegt, die vom Landesinstitut für Denkmalpflege, Regionale Denkmalverwaltung in Kroměříž erlassen wird. Die Preise stehen zur Einsichtnahme an der Kasse des Denkmalkomplexes zur Verfügung.
  2. Nach dem Bezahlen des Eintrittsgelds erhält der Besucher eine Eintrittskarte (der Leiter einer Gruppe erhält eine gemeinsame Eintrittskarte). Bei den geführten Rundgängen steht auf der Eintrittskarte die Uhrzeit der Besichtigung, für die die Karte gilt.
  3. Sollte der Besucher zum Beginn der Besichtigung um die auf der Eintrittskarte aufgedruckte Uhrzeit nicht erscheinen, verfällt die Gültigkeit der Eintrittskarte.
  4. Die bereits gekauften Eintrittskarten können nicht mehr zurückgegeben werden.
  5. Die Besucher sind verpflichtet, beim Antreten zum Rundgang die Eintrittskarte vorzuzeigen, und diese während der gesamten Zeit der Besichtigung zu behalten und auf Verlangen vorzuzeigen.

Artikel 5 – SCHUTZ VON KULTURDENKMÄLERN UND SICHERHEIT DER SAMMLUNGEN

  1. Die Besucher sind verpflichtet, Weisungen der Mitarbeiter des Denkmalkomplexes zu folgen. Beim Nichtbeachten einer Anweisung, die im Interesse der Sicherheit von Besuchern, des Schutzes vom Denkmalkomplex und Sammlungen gegeben wird, wird der Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittsgelds ausgewiesen und er muss den Denkmalkomplex unverzüglich verlassen. Außerdem kann der Besucher gemäß den allgemein verbindlichen Vorschriften für einen eingetretenen Schaden aufkommen.
  2. Zum Schutz des Denkmalkomplexes, der Besucher und der Sammlungen werden ausgewählte Außen- und Innenräume des Geländes mit einem Kamerasystem überwacht.
  3. Personen, bei denen Verdacht auf Trunkenheit oder auf Einnehmen von Rauschmitteln besteht, ist der Zugang  in den Denkmalkomplex   verboten.
  4. Der Eintritt wird   Besuchern in einer stark verschmutzten oder einer nicht ausreichenden oder anders ungeeigneten Kleidung nicht  gestattet.
  5. In den Innenräumen des Denkmalkomplexes ist das Rauchen und das Umgehen mit offener Flamme verboten. Bei einem Brand müssen sich die Besucher an die  Anweisungen der beauftragten Mitarbeiter des Denkmalkomplexes halten. Das Rauchen in den Außenräumen kann durch eine spezifische Bestimmung dieser Besucherordnung geregelt werden.
  6. Aus Sicherheitsgründen ist es den Besuchern verboten, in die Innenräume des Denkmalkomplexes sämtliche   Waffen, Schusswaffen, Feuerwaffen sowie Sprengstoffe zu tragen und zu benutzen einschließlich ihrer Replikate.
  7. Das Betreten der Innenräume mit übermäßig voluminösem Gepäck, ungeeigneter Kopfbedeckung, Taschen, Regenschirmen und Tieren ist verboten.
  8. Jeder Besucher, der sich zum Zeitpunkt der Feststellung eines Verlustes oder einer Beschädigung des ausgestellten Mobiliars während der Besichtigung im Denkmalkomplex befindet, drückt mit dem Betreten des Denkmalkomplexes seine Zustimmung dazu aus, dass er sich freiwillig sämtlichen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen unterziehen wird, die Ankunft der Polizei ČR abwarten wird und ihren Weisungen (bzw. auch die Zustimmung mit der persönlichen Sicherheitskontrolle seiner Personen und seines Gepäcks durch die Polizisten) folgen wird.
  9. Es ist verboten, den Denkmalkomplex, seine Sammlungen, den Park, den Garten und sonstiges Vermögen im Gelände zu beschädigen oder zu gefährden. Insbesondere ist es verboten:
    1. die Wände und die ausgestellten Gegenstände zu berühren, an die Wände zu schreiben oder zu malen, in die Wände zu ritzen oder sie anders zu beschädigen;
    2. die abgegrenzten Strecken und Wege zu verlassen, sich vom Gruppenführer und der geführten Gruppe zu entfernen;
    3. durch Lärm (Gespräch, Musik, Gesang, Verwenden von Handys und mobilen Wiedergabegeräten, laute Äußerungen oder ähnlich) die anderen Besucher oder die Erklärungen des Führers zu stören oder sonst den anderen Besuchern die Besichtigung unangenehm zu machen; die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann der Grund zum Ausweisen aus der Besichtigung ohne Rückerstattung des Eintrittsgelds sein;
    4. in den Innenräumen des Denkmalkomplexes zu essen, zu trinken und Kaugummi zu kauen, die Innenräume mit Eis, Getränken, Speisen usw. zu betreten;
    5. Gegenstände in die Brunnen einzuwerfen, Blumen zu pflücken, Früchte zu sammeln, Zweige von Bäumen und Sträuchern zu brechen, die Grünanlagen zu betreten und außerhalb der markierten Pfade zu gehen, die Tiere und Vögel zu verscheuchen, innerhalb des Geländes und in den Gärten zu campen, Plakate aufzukleben, für Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten eine Werbung zu machen und anderweitig die Ruhe und Ordnung zu stören;
    6. das Gelände mit keinen einspurigen oder zweispurigen Fahrzeugen zu befahren (ausgenommen Rollstühle und Kinderwagen), wobei die Fahrräder im Gelände nur in den vorgesehenen Bereichen abgestellt werden dürfen.
    7. mit Kraftfahrzeugen außerhalb der dazu vorgesehenen Bereiche und öffentlichen Parkplätze zu parken;
    8. die Schränke mit elektrischen Verdrahtungen, Signalisierungsanlagen, Löschgeräte und sämtliche weitere technische Einrichtungen zu berühren.
    9. Freie Bewegung von Hunden und anderen Tieren ist nicht gestattet, für die Hunde ist der Eintritt in die Innenräume des Denkmalkomplexes verboten.
  10. In den Innenräumen des Denkmalkomplexes sowie in weiteren markierten Räumen ist das Fotografieren, Filmen und sonstiges Dokumentieren mit Einsatz von Blitz, Stativ, Selfie-Stangen oder anderen Beleuchtungs- und Hilfstechniken verboten. Es ist verboten, die innerhalb des Geländes des Denkmalkomplexes gemachten Fotos, Videoaufnahmen oder andere Dokumentation zur kommerziellen Zwecken ohne eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Landesinstituts für Denkmalpflege, Regionale Denkmalverwaltung in Kroměříž zu verwenden. Für wissenschaftliche, dokumentative, Werbe- oder sonstige Zwecke kann eine Ausnahme auf Grund eines schriftlichen Ansuchens erteilt werden.
  11. Im gesamten Gelände ist das Fliegen von unbemannten Flugzeugen (Drohnen, Multicoptern u.a.) und Flugmodellen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Leiters der Denkmalkomplexverwaltung verboten.
  12. Geocaching und damit verbundene Aktivitäten sowie das Veranstalten von anderen Abenteuerspielen sowie Spielen in der Natur ist nur mit Genehmigung des Leiters der Denkmalkomplexverwaltung gestattet.

Für wissenschaftliche, dokumentative, Werbe- oder sonstige Zwecke kann eine Ausnahme auf Grund eines schriftlichen Ansuchens an das Landesinstitut für Denkmalpflege, Regionale Denkmalpflege in Kroměříž, erteilt werden.

  1. Für die Verletzung der Besucherordnung und für die verursachten Schäden haftet der Besucher gegenüber der Verwaltung des Denkmalkomplexes. Die Verwaltung des Denkmalkomplexes haftet nicht für Unfälle und Schäden, die infolge der Nichtbeachtung oder Verletzung der Besucherordnung entstanden sind. Die Verantwortung der Schlossverwaltung für eventuelle Schäden, die die Besucher erlitten haben, richtet sich nach den allgemein gültigen Vorschriften.
  2. Eine Ausnahme aus der Besucherordnung kann die Verwaltung des Denkmalkomplexes in begründeten Fällen erteilen.
  3. Das Schlosstheater und die Winterreithalle haben ihre spezifische Betriebs- und Brandschutzordnung.

Die vollständige und gültige Fassung der Besucherordnung für das Staatsschloss Valtice vom 12. Februar 2019 steht unter Navstevni rad_2019_de.pdf zum Download bereit.

Die Besuchsregeln für das Rendez-vous-Objekt können Sie hier Navstevni_rad_2019 R-v_de.pdf einsehen.